HRB 32416: Inkasso Südbaden GmbH, Kaiserslautern, Fackelstr. 12-14, 67655 Kaiserslautern. Nicht mehr Geschäftsführer: Wittmer, Marc, Herbolzheim, * ‒.‒.‒‒. Nach Wohnortwechsel nunmehr: Geschäftsführer: Aberle, Sylvi, Mertesheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 32416: Spiegel Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH, Kaiserslautern, Fackelstr. 12-14, 67655 Kaiserslautern. Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Inkasso Südbaden GmbH. Bestellt als Geschäftsführer: Wittmer, Marc, Herbolzheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.06.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.06.2019 mit der Inkasso Südbaden GmbH mit Sitz in Herbolzheim (Amtsgericht Freiburg i. Br., HRB 707819) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 728327: Spiegel Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH, Mannheim, Boehringerstraße 8, 68307 Mannheim. Sitz verlegt; nun: Kaiserslautern (Amtsgericht Kaiserslautern HRB 32416). Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 32416: Spiegel Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH, Kaiserslautern, Fackelstr. 12-14, 67655 Kaiserslautern. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.08.2010, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 18.01.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Mannheim (bisher Amtsgericht Mannheim HRB 728327) nach Kaiserslautern beschlossen. Geschäftsanschrift: Fackelstr. 12-14, 67655 Kaiserslautern. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die gewerbsmäßige Einziehung von Forderungen (Inkasso). Hierbei kann das Unternehmen sowohl mit der Einziehung fremder Forderungen beauftragt werden, als auch Forderungen Dritter erwerben und im eigenen Namen durchsetzen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vetreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Aberle, Sylvi, Eisenberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 728327: Spiegel Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH, Mannheim, Boehringerstraße 8, 68307 Mannheim. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.08.2017 und 25.08.2017 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Matrix Consulting GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 728177) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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