HRB 866 EU: InnTech GmbH, Eutin (Röntgenstraße 1, 23701 Eutin). Rechtsverhaeltnis: Die vermögenslose Gesellschaft ist auf Grund des § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht.
HRB 866 EU: InnTech GmbH, Eutin (Röntgenstraße 1, 23701 Eutin). Amtsgericht Lübeck Amtsgericht Lübeck, Am Burgfeld 7, 23568 Lübeck Unser Zeichen: HRB 866 EU Herr Frank Würzburg Dorfstraße 7 23683 Haffkrug Datum: 27.04.2015 Sehr geehrter Herr Würzburg, in der Handelsregistersache der InnTech GmbH ergeben sich aus den mir vorliegenden Unterlagen Anhaltspunkte dafür, dass die Gesellschaft, als deren Geschäftsführer Sie noch eingetragen sind, vermögenslos ist: Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Eutin vom 11.03.2015 (AZ: 51 IN 391/06) nach vollzogener Schlussverteilung aufgehoben worden. Ich beabsichtige daher, die Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG zu löschen. Ich bestimme eine Frist von einem Monat zur Geltendmachung eines Widerspruchs gegen die Löschung, § 394 Abs. 2 S.1 FamFG Weiter bitte ich Sie, mir binnen derselben Frist mitzuteilen, ob die genannte Gesellschaft noch Vermögen hat, ggf. welche Vermögensgegenstände sie besitzt, ob die Gesellschaft noch Partei eines noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Rechtsstreits ist oder ob sonst noch eine Abwicklung stattfindet. Nach Fristablauf ohne Widerspruch von Ihnen oder anderer Seite wird die Gesellschaft gelöscht Mit freundlichem Gruß Lorenzen Richter am Amtsgericht