Innenausbau Hilgers GmbH, Herzogenrath, Carl-Hilt-Straße 64, 52134 Herzogenrath. Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (Amtsgericht Aachen HRA 7927) am 01.06.2011 wirksam geworden.
Innenausbau Hilgers GmbH, Herzogenrath, Carl-Hilt-Straße 64, 52134 Herzogenrath. Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrags vom 15.04.2011 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 15.04.2011 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters verschmolzen, der das Unternehmen unter der Firma Innenausbau Hilgers e.K. fortführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.