Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
| 16 |
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b)
Ausgeschieden
Geschäftsführer:
Klindworth, Hendrik, Stade, * ‒.‒.‒‒
Bestellt
Geschäftsführer:
Reshöft, Christian, Ahrensburg, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt. |
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a)
01.12.2025
Wagner |
HRB 108973: InnoGames GmbH, Hamburg, Friesenstraße 13, 20097 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Pern, Christian, Moisburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 108973: InnoGames GmbH, Hamburg, Friesenstraße 13, 20097 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Busen, Armin, Reinbek, * ‒.‒.‒‒.
HRB 108973: InnoGames GmbH, Hamburg, Friesenstraße 13, 20097 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Busen, Armin, Reinbek, * ‒.‒.‒‒; Pern, Christian, Moisburg, * ‒.‒.‒‒, jeweils vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Liste des Aufsichtsrats wurde eingereicht.
HRB 108973: InnoGames GmbH, Hamburg, Friesenstraße 13, 20097 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.06.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der InnoGames International GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 123998) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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