HRB 176782: InnoLas Semiconductor GmbH, Inning a.Ammersee, Landkreis Starnberg, Neubruch 2, 82266 Inning a.Ammersee. Prokura erloschen: Kölbl, Michael, Hechendorf, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Spiel, Stephan Sebastian Johann, Kaufering, * ‒.‒.‒‒.
HRB 176782: InnoLas Semiconductor GmbH, Krailling, Landkreis Starnberg, Justus-von-Liebig-Ring 8, 82152 Krailling. Die Gesellschafterversammlung vom 13.09.2018 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Inning a.Ammersee, Landkreis Starnberg. Geschäftsanschrift: Neubruch 2, 82266 Inning a.Ammersee. Personendaten von Amts wegen berichtigt: Geschäftsführer: Behr, Andreas, Landsberg a.Lech, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 176782: InnoLas Semiconductor GmbH, Krailling, Landkreis Starnberg, Justus-von-Liebig-Ring 8, 82152 Krailling. Prokura erloschen: Kelnberger, Reinhard, München, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Kölbl, Michael, Hechendorf, * ‒.‒.‒‒.
InnoLas Semiconductor GmbH, Krailling, Landkreis Starnberg, Justus-von-Liebig-Ring 8, 82152 Krailling.Die Aufspaltung wurde am 29.09.2009 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 108460).
InnoLas Semiconductor GmbH, Krailling, Landkreis Starnberg, Justus-von-Liebig-Ring 8, 82152 Krailling.Die Gesellschafterversammlung vom 01.07.2009 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 125.000 EUR zum Zwecke der Spaltung und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 150.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Aufspaltung gemäß Spaltungsvertrag vom 01.07.2009 sowie Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.07.2009 und Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 01.07.2009 Teile des Vermögens von der InnoLas Produktion und Vertrieb von Lasersystemen GmbH mit dem Sitz in Krailling (Amtsgericht München HRB 108460) übernommen. Die Aufspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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