HRB 14298: Innocoll AG, Saal an der Donau, Donaustr. 24, 93342 Saal an der Donau. Die Verschmelzung auf die Innocoll Holdings Public Limited Company wurde am 16.03.2016 wirksam gemäß Beschluss des Irish High Court Commercial, Dublin, vom 14.03.2016.
HRB 14298: Innocoll AG, Saal an der Donau, Donaustr. 24, 93342 Saal an der Donau. Ausgeschieden: Vorstand: Myers, Michael, Ashburn /USA / Vereinigte Staaten, * ‒.‒.‒‒.
HRB 14298: Innocoll AG, Saal an der Donau, Donaustr. 24, 93342 Saal an der Donau. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsplans vom 16.02.2016 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.01.2016 mit der Innocoll Holdings PLC mit dem Sitz in Athlone (Companies Register der Republik Irland Nr. 544604) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind.
HRB 14298: Innocoll AG, Saal an der Donau, Donaustr. 24, 93342 Saal an der Donau. Die Gesellschaft hat am 21.12.2015 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der Innocoll Holdings PLC mit dem Sitz in Athlone / Irland (Companies Register der Republik Irland Nr. 544604) eingereicht. Hinweise gemäß § 122d S. 2 Nr. 4 UmwG:a) Rechte der Minderheitsgesellschafter: Als Folge des lnkrafttretens der Verschmelzung wird die Innocoll Holdings PLC den Aktionären der Innocoll AG für 1 Aktie an der Innocoll AG 13,25 Aktien an der Innocoll Holdings PLC einräumen. Den Aktionären der Innocoll AG, die auf deren Hauptversammlung, die über die Zustimmung zum Verschmelzungsplan beschließt, einen Widerspruch zur Niederschrift erklären, wird gegen Erwerb ihrer Anteile an Innocoll AG von derInnocoll AG eine Barabfindung in Höhe von EUR 123,23 pro Anteil angeboten.b) Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen Innocoll AG ergeben sich aus § 122j UmwG. Den Gläubigern der Übertragenden Gesellschaft ist gem. § 122j Abs. 1 S. 1 UmwG Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern der Übertragenden Gesellschaft gemäß § 122j Abs. 1 S. 2 UmwG jedoch nur zu, wenn sie (i) binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf gemäß § 122d S. 2 UmwG durch das für die Übertragende Gesellschaft zuständige Gericht bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, und (ii) glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Ein solches Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern der Übertragenden Gesellschaft gemäß § 122j Abs. 2 UmwG nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs gemäß § 122d 5. 2 UmwG durch das für die Übertragende Gesellschaft zuständige Gericht entstanden sind.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Innocoll AG unter deren Geschäftsanschrift (Donaustr. 24, 93342 Saal an der Donau) geltend zu machen.c) Die Rechte der Gläubiger der aufnehmenden irischen Innocoll Holdings PLC ergeben sich aus den Regulation 15 der Regulations.Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Einreichung des Verschmelzungsplans beimRegistrar of Companies in Irland gemäß Regulation 8 der Regulations existierendeGläubiger der Innocoll Holdings PLC haben das Recht, in der letzten Anhörung desirischen High Courts zur Bestätigung der Verschmelzung gemäß Regulation 14 derRegulations angehört zu werden.Nach Regulation 8(1)(b)(vi) und 8(1)(3)(b) der Regulations ist bei der Einreichung des Verschmelzungsplans beim Registrar of Companies auf die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften hinzuweisen. Die lnnocoll Holdings PLC hat sicherzustellen, dass in der Companies Registration Office Gazette und in zwei irischen landesweiten Tageszeitungen die Informationen gemäß Regulation 8(1) der Regulations spätestens einen Monat vor dem Tag, an dem der Gesellschafter im Wege schriftlicher Beschlussfassung einen Sonderbeschluss betreffend die Zustimmung zur Verschmelzung fasst, veröffentlicht werden, insbesondere betreffend die Modalitäten der Ausübung der Rechte von Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften einschließlich der Adressen, unter denen vollständige Informationen betreffend diese Modalitäten kostenfrei eingeholt werden können.In Verbindung mit der Verschmelzung hat die aufnehmende Gesellschaft, Innocoll Holdings PLC, bei der US. Securities Exchange Commission (SEC), der amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde, einen Zulassungsantrag (registration statement) auf Form F-4 eingereicht, welcher einen vorläufigen Wertpapierprospekt betreffend die Verschmelzung enthält, und sowohl die übertragende Gesellschaft, Innocoll AG, als auch die aufnehmende Gesellschaft, Innocoll Holdings PLC, kann zusätzliche Dokumente bei der SEC einreichen, die weitere für die Verschmelzung relevante Unterlagen enthalten. Eine kostenfreie Abschrift des vorläufigen Wertpapierprospekts und weitere relevante Dokumente, welche bei der SEC eingereicht wurden, können auf der Internetseite der SEC unter www.sec.gov abgerufen werden oder auf Anfrage unter der Geschäftsanschrift der Innocoll AG (Donaustr. 24, 93342 Saal an der Donau, Telefon: +353 (0) 90 6486834) kostenfrei angefordert werden.Unter der Geschäftsanschrift der Innocoll AG (Donaustr. 24, 93342 Saal an der Donau) können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter kostenlos eingeholt werden.
HRB 14298: Innocoll AG, Saal an der Donau, Donaustr. 24, 93342 Saal an der Donau. Auf Grund der in der Satzung vom 16.06.2014 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 8.287,00 EUR auf 1.837.493,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 20.11.2015 ist die Satzung in § 4 (Grundkapital, Genehmigtes Kapital) geändert. Neues Grundkapital: 1.837.493,00 EUR. Das Genehmigte Kapital vom 16.06.2014 (Genehmigtes Kapital 2014/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 196.912,00 EUR.