Innova Solar Vermögensverwaltungsgesellchaft mbH, Merzig (Im Seitert 3, 66663 Merzig). Die Verschmelzung durch Aufnahme mit der W + ST Consult GmbH Steuerberatungsgesellschaft (AG Saarbrücken HRB 26232) wurde am 10.04.2006 im Handelsregister des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs.2 Satz 2 UmwG. Die Firma ist erloschen.
Innova Solar Vermögensverwaltungsgesellchaft mbH, Merzig (Im Seitert 3, 66663 Merzig). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.04.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.04.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 03.04.2006 mit der W+ST Consult GmbH Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Dillingen (AG Saarbrücken HRB 26232) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.