Innovations- und Gewerbepark am Betzenberg GmbH, Kaiserslautern, Sauerwiesen 36, 67661 Kaiserslautern. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Banf Werbung Kaiserslautern GmbH am 15.05.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
Innovations- und Gewerbepark am Betzenberg GmbH, Kaiserslautern, Sauerwiesen 36, 67661 Kaiserslautern. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.04.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.04.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.04.2012 mit der Banf Werbung Kaiserslautern GmbH mit Sitz in Kaiserslautern (Amtsgericht Kaiserslautern HRB 30860) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.