HRB 511344: Innovations-u.Service-Center W. Ott + K. Heugel GmbH, Ötisheim, Industriestr. 18, 75443 Ötisheim. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 22.12.2016 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 511344: Innovations-u.Service-Center W. Ott + K. Heugel GmbH, Ötisheim, Industriestr. 18, 75443 Ötisheim. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.12.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 19.12.2016 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Ott & Heugel Gesellschaft mit beschränkter Haftung", Ötisheim (Amtsgericht Mannheim, HRB 510282) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 511344: Innovations-u.Service-Center W. Ott + K. Heugel GmbH, Ötisheim, Industriestr. 18, 75443 Ötisheim. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.12.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 19.12.2016 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Ott & Heugel Gesellschaft mit beschränkter Haftung", Ötisheim (Amtsgericht Mannheim, HRB 510282) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Innovations-u.Service-Center W. Ott + K. Heugel GmbH, Ötisheim, Industriestr. 18, 75443 Ötisheim. Die Gesellschafterversammlung vom 05.06.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 5 (Geschäftsführung, Vertretung) und 7 (Wettbewerbsverbot) beschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Bestellt als Geschäftsführer: Ott, Franziska, Ötisheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Ott, Willy, Diplom-Ingenieur, Ötisheim.
Innovations-u.Service-Center W. Ott + K. Heugel GmbH, Ötisheim, Industriestr. 4, 75443 Ötisheim. Änderung der Geschäftsanschrift: Industriestr. 18, 75443 Ötisheim.
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