HRB 100164: Innovative Meerestechnik GmbH., Emden., Am Zungenkai, 26721 Emden. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.02.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.02.2016 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 12.02.2016 mit der GND German Naval and Dockyards GmbH mit Sitz in Emden (Amtsgericht Aurich, HRB 100282) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 100164:Innovative Meerestechnik GmbH., Emden., Am Zungenkai, 26721 Emden.Nicht mehr Geschäftsführer: Stellamanns, Reinhard, Dipl.-Kaufmann, Emden. Bestellt als Geschäftsführer: Güldenpfenning, Nadine, Großefehn, * ‒.‒.‒‒.
HRB 100164:Innovative Meerestechnik GmbH., Emden., Am Zungenkai, 26721 Emden.Der mit der Emder Werft und Dockbetriebe GmbH, Emden (Amtsgericht Aurich, HRB 100 282) am 21.05.1996 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 20.05.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 09.07.2014 hat der Änderung zugestimmt.
Innovative Meerestechnik GmbH., Emden., Am Zungenkai, 26721 Emden. Geschäftsanschrift: Am Zungenkai, 26721 Emden. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Kube, Ralf, Kiel, * ‒.‒.‒‒.
Innovative Meerestechnik GmbH., Emden., (Am Zungenkai, 26721 Emden).Die Gesellschaft ist als übernehmende Rechtsträgerin mit der Cryotrans Schiffahrts GmbH mit Sitz in Emden (Amtsgericht Aurich, HRB 100152), nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer und der der Gesellschafterversammlung der übertragenden Rechtsträgerin, jeweils vom 05.02.2009, durch Übernahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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