HRB 168349: Innovatum AG, München, Herzogparkstraße 2, 81679 München. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 168349: Innovatum AG, München, Herzogparkstraße 2, 81679 München. Ist nur ein Abwickler bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Abwickler bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Abwickler oder durch einen Abwickler gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geändert, nun: Abwickler: Dr. Mayer, Christian Michael, München, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Innovatum AG, München, Herzogparkstraße 2, 81679 München. Die Velvida GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 173652) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2013 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung vom 12.08.2013 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 12.08.2013 mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Innovatum AG, München, Herzogparkstraße 2, 81679 München. Die Gesellschaft hat den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen ihr und der Velvida GmbH, München (Amtsgericht München HRB 173652) beim Amtsgericht München (Registergericht) zur Einsichtnahme eingereicht.
Innovatum AG, München, Bauerstr. 8, 80796 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Herzogparkstraße 2, 81679 München. Die Innovatum Betriebs GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 181003) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2011 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung vom 13.07.2011 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 13.07.2011 mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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