Innovergo GmbH, Bad Nauheim, (Adlerweg 4, 61231 Bad Nauheim).Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (AG Friedberg (Hessen), HRA 4238) am 06.10.2008 wirksam geworden.
Innovergo GmbH, Bad Nauheim, (Adlerweg 4, 61231 Bad Nauheim).Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.05.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.07.2008 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Innovergo e.K. Inh. Pawel Sturz auftretenden Kaufmann Sturz, Pawel, geb. ‒.‒.‒‒ übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Innovergo GmbH, Rockenberg (Adlerweg 4, 61231 Bad Nauheim). Die Gesellschafterversammlung vom 08.03.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Bad Nauheim beschlossen.