Inovel Systeme GmbH, Friedrichshafen, Gebhardstraße 7, 88046 Friedrichshafen. Die Gesellschafterversammlung vom 11.04.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.04.2012, 11.04.2012 und 28.09.2012 um 23.002,00 EUR auf 50.002,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln erhöht. Stammkapital nun: 50.002,00 EUR. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 11.04.2012 nebst Nachtrag vom 28.09.2012 in eine Aktiengesellschaft unter der Firma "inovel systeme AG", Friedrichshafen (Amtsgericht Ulm HrB 728443) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
88046 Friedrichshafen
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Amtsgericht: Ulm
Rechtsform: GmbH