HRB 23091: Inreviso GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Solingen, Alleestraße 1, 42653 Solingen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.03.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.03.2019 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 11.03.2019 mit der Fervers plus GmbH Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Solingen (Amtsgericht Wuppertal, HRB 13184) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 23091: Inreviso GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mettmann, Peckhauser Straße 34, 40822 Mettmann. Die Gesellschafterversammlung vom 22.03.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 2 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Solingen beschlossen. Solingen. Geschäftsanschrift: Alleestraße 1, 42653 Solingen.
Inreviso GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mettmann, Peckhauser Straße 34, 40822 Mettmann. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.10.2010. Geschäftsanschrift: Peckhauser Straße 34, 40822 Mettmann. Gegenstand: Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43a Abs. 4 WPO. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Fervers, Thomas, Solingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
INREVISO GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mettmann (Peckhauser Str. 34, 40822 Mettmann). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Göretz & Fervers GmbH Steuerberatungsgesellschaft am 15.02.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
INREVISO GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mettmann (Peckhauser Str. 34, 40822 Mettmann). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.01.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.01.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 05.01.2006 mit der Göretz & Fervers GmbH Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Mettmann (Amtsgericht Wuppertal, HRB 13184) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.