HRA 40710: Insecon eMarketing GmbH & Co. KG, Neu-Isenburg, Anemonenweg 20, 63263 Neu-Isenburg. Die Firma ist erloschen.
HRA 40710:Insecon eMarketing GmbH & Co. KG, Neu-Isenburg, Anemonenweg 20, 63263 Neu-Isenburg.Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. Personenbezogene Daten geändert, nun: Persönlich haftende Gesellschafterin: Qpino GmbH, Neu-Isenburg (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 41407). Bestellt als Liquidator: Queda, Britta, Neu-Isenburg, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Insecon eMarketing GmbH & Co. KG, Neu-Isenburg, Anemonenweg 20, 63263 Neu-Isenburg. Geschäftsanschrift: Anemonenweg 20, 63263 Neu-Isenburg.
Insecon eMarketing GmbH & Co. KG, Neu-Isenburg (Herzogstr. 117, 63263 Neu-Isenburg, die Beratung und der Fullservice im Bereich des Online-Advertising, wobei das Dienstleistungsangebot sowohl das Webdesign und Datenbankerstellung als auch Kampagnen- & Newsletter-Management sowie eMarketing Consulting umfasst). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftende Gesellschafterin: Reinhard Media Beteiligungs-GmbH, Neu-Isenburg (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 41407), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Insecon eMarketing GmbH mit dem Sitz in Neu-Isenburg (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 12382) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.04.2006. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.