Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Inhaber, persönlich haftende
Gesellschafter, Geschäftsfüh-
rer, Vorstand, Vertretungsbe-
rechtigte und besondere Vertre-
tungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn und Satzung
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse
c)
Kommanditisten, Mitglieder |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
18 |
|
|
Nicht mehr Prokurist:
12. Schneider, Christiane
17.
Büdenhölzer, Yvonne, * ‒.‒.‒‒,
Berlin
Prokura gemeinsam mit einem per-
sönlich haftenden Gesellschafter
oder einem weiteren Prokuristen |
|
a)
10.09.2024
Repke |
HRA 45000 B: Insel Verlag Anton Kippenberg GmbH & Co., Kommanditgesellschaft, Berlin, Torstraße 44, 10119 Berlin. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 13. Bücker, Bernhard; 16. Ewald, Sabrina, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem weiteren Prokuristen
HRA 45000 B: Insel Verlag Anton Kippenberg GmbH & Co., Kommanditgesellschaft, Berlin, Torstraße 44, 10119 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Torstraße 44, 10119 Berlin; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 2. Dr. Hardt, Petra Christina
HRA 45000 B: Insel Verlag Anton Kippenberg GmbH & Co., Kommanditgesellschaft, Berlin, Pappelallee 78/79, 10437 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft wird fortgesetzt.
HRB 124884 B: Insel Verlagsleitungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin, Pappelallee 78/79, 10437 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.07.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Verlagsleitung Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 128071 B) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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