Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
2 |
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a)
Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die
Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren
bestellt, so wird die Gesellschaft durch die
Liquidatoren gemeinsam vertreten.
b)
Geändert, nun:
Liquidator:
Bedessen, Thomas, Friedrichsdorf, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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b)
Die Gesellschaft ist aufgelöst. |
a)
04.12.2023
Kleebach
b)
Fall 2 |
HRB 94464: Inside Media Technology GmbH, Nidderau, Siemensstraße 27, 61130 Nidderau. Neuer Sitz: Friedrichsdorf. Der Sitz ist nach Friedrichsdorf (jetzt Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe HRB 15351) verlegt. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 15351: Inside Media Technology GmbH, Friedrichsdorf, Feldbergstraße 16, 61381 Friedrichsdorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.05.2013 Die Gesellschafterversammlung vom 26.02.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Satz 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Nidderau (bisher Amtsgericht Hanau HRB 94464) nach Friedrichsdorf beschlossen. Geschäftsanschrift: Feldbergstraße 16, 61381 Friedrichsdorf. Gegenstand: die Planung, Entwicklung, Herstellung, die Verarbeitung, der Vertrieb und der Betrieb von innovativen audiovisuellen informations- und kommunikationstechnischen Anlagen und Systemen, deren Vermietung und Verkauf, die technische Beratung dieser Anlagen und Systeme bei Kunden-Veranstaltungen sowie die Beratung und Expertise hinsichtlich solcher Systeme, außerdem der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an Unternehmungen mit gleichem oder ähnlichen Unternehmensgegenstand. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geändert, nun: Geschäftsführer: Bedessen, Thomas, Friedrichsdorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 94464:Inside Media Technology GmbH, Nidderau, Siemensstraße 27, 61130 Nidderau.Dem Registergericht ist ein Entwurf eines Verschmelzungsplanes (Verschmelzungsvertrags) gemäß § 122 UmWG eingereicht worden, nach welchem die Firma Inside Media Software & More Limited mit Sitz in Birmingham/Großbritannien (Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, Company No. 5597553) als übertragender Rechtsträger grenzüberschreitend mit der Firma Inside Media Technology GmbH mit Sitz in Nidderau (Amtsgericht Hanau HRB 94464) verschmolzen werden soll. Wegen des weiteren Inhaltes des Entwurfes wird auf die zum Register eingereichten Unterlagen Bezug genommen.a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht: Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft können gemäß § 122a Abs.2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Hanau ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der Inside Media Technology GmbH unter deren Geschäftsanschrift Siemensstraße 27, 61130 Nidderau geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden übernehmenden Gesellschaft kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht.Nähere Auskünfte über diese Modalitäten können kostenlos unter folgender Anschrift eingeholt werden: Inside Media Technology GmbH, Siemensstraße 27, 61130 Nidderau.b) Gläubigerrechte nach englischem Recht: Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft kann gemäß Reg. 11 und 14 CCBMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen.c) Rechte der Minderheitsgesellschafter: Bei der vorliegenden Verschmelzung einer 100%-igen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft existieren keine Minderheitsgesellschafter. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich
Inside Media Technology GmbH, Nidderau, Siemensstraße 27, 61130 Nidderau. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.05.2013. Geschäftsanschrift: Siemensstraße 27, 61130 Nidderau. Gegenstand: die Planung, Entwicklung, Herstellung, die Verarbeitung, der Vertrieb und der Betrieb von innovativen audiovisuellen informations- und kommunikationstechnischen Anlagen und Systemen, deren Vermietung und Verkauf, die technische Beratung dieser Anlagen und Systeme bei Kunden-Veranstaltungen sowie die Beratung und Expertise hinsichtlich solcher Systeme, außerdem der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an Unternehmungen mit gleichem oder ähnlichen Unternehmensgegenstand. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Bedessen, Thomas Erwin, Nidderau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.