HRB 5137: Institut für Ökonomische Bildung gemeinnützige GmbH, Oldenburg, Bismarckstraße 31, 26122 Oldenburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Dr.h.c. Kaminski, Hans, Oldenburg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Koch, Michael, Oldenburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Park, Timo, Westerstede, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Derks, Claudia, Oldenburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 5137: Institut für Ökonomische Bildung gemeinnützige GmbH, Oldenburg, Bismarckstraße 31, 26122 Oldenburg. Einzelprokura: Derks, Claudia, Oldenburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 5137: Institut für Ökonomische Bildung gemeinnützige GmbH, Oldenburg, Bismarckstraße 31, 26122 Oldenburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Eggert, Katrin, Oldenburg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Loerwald, Dirk, Oldenburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
Institut für Ökonomische Bildung gemeinnützige GmbH, Oldenburg, Bismarckstraße 31, 26122 Oldenburg.Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2009 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Einfügung der §§ 7 (Aufsichtsrat), 8 (Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrats) und 9 (Einberufung, Beschlussfassung) beschlossen. Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
Institut für Ökonomische Bildung gemeinnützige GmbH, Oldenburg, Bismarckstraße 31, 26122 Oldenburg.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.08.2009 mit der Ökonomie und Bildung gemeinnützige GmbH mit Sitz in Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg HRB 200094) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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