Institut für Grundwasserökologie IGÖ GmbH, Landau in der Pfalz, Im Niederfeld 15, 76829 Landau in der Pfalz. Die Gesellschafterversammlung vom 12.04.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 Abs. 1 Satz 3 (Gesellschafterversammlung) beschlossen.
Institut für Grundwasserökologie IGÖ GmbH, Landau in der Pfalz, Im Niederfeld 15, 76829 Landau in der Pfalz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Im Niederfeld 15, 76829 Landau in der Pfalz. Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Forschungsarbeiten im Bereich der Ökologie des Grundwassers und benachbarter Lebensräume sowie die Beratung und Bildung auf diesem Gebiet und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Der Gesellschaft ist jede Tätigkeit gestattet, die ihrem Gegenstand zu dienen geeignet ist. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu übernehmen oder sich an ihnen zu beteiligen. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Hahn, Dr. Hans Jürgen, Landau in der Pfalz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Institut für Grundwasser Ökologie IGÖ OHG, Sitz Landau in der Pfalz (Amtsgericht Landau in der Pfalz HRA 30324) nach Maßgabe des Umwandlungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 20.06.2011. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.