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a)
Institut für Translatologie gGmbH
b)
Mainz
Geschäftsanschrift:
Wallaustraße 93 a, 55118 Mainz
c)
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung. Zwecke der
Gesellschaft sind die Förderung von
Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs.2
Nr. 7 AO) auf dem Gebiet der
Translatologie, d.h. der Wissenschaft der
Sprach- und Kulturmittlung.
(2) Wissenschaftlicher Arbeitsbereich der
Gesellschaft ist Translatologie, d. h. die
Wissenschaft der Sprach- und
Kulturmittlung, ihrer sprachlichen und
kulturellen Gegebenheiten, ihrer Geschichte
sowie ihrer Anwendung, insbesondere im
öffentlichen und gemeinnützigen Bereich.
Dies begreift synergetische und
interdisziplinäre Aktivitäten mit ein.
(3) Ziel der Gesellschaft ist die Förderung
und Durchführung anwendungsorientierter
Forschung sowie die Erforschung der dazu
notwendigen Grundlagen, der Transfer von
wissenschaftlichen Erkenntnissen aus der
Translatologie in andere Bereiche von
Wissenschaft und Gesellschaft und die
Erhöhung der Sichtbarkeit des Fachs
Translatologie.
(4) Der Zweck der Gesellschaft wird
insbesondere verwirklicht durch folgende
Maßnahmen, die den Gegenstand des
Unternehmens bilden:
1. anwendungs- und transferorientierte
Wissenschaft und Forschung gemäß § 2
Abs. 3 dieses Gesellschaftsvertrages;
2. wissenschaftliche Zusammenarbeit mit
Partnern aus Politik, Verwaltung,
Hochschulen, Zivilgesellschaft und
Wirtschaft;
3. Förderung des wissenschaftlichen
Nachwuchses;
4. Veröffentlichung translatologischer
Arbeiten
5. Förderung von Publikationen in der und
von Publikationskanälen für die
Translatologie;
6. Dialog mit der interessierten
Öffentlichkeit und der Fachöffentlichkeit;
7. Mittelweitergaben i. S. d. § 58 Nr. 1 AO
(5) Die Gesellschaft kann zum Zweck der
Mittelbeschaffung für die Verwirklichung
ihrer ideellen Zwecke wirtschaftliche
Geschäftsbetriebe unterhalten.
(6) Wird die Gesellschaft nicht selbst oder
durch eine Hilfsperson gemäß § 57 Abs 1
Satz 2 AO tätig, kann sie zur Verwirklichung
ihrer Zwecke ihre Mittel gemäß § 58 Nr. 1
AO für die steuerbegünstigten Zwecke
anderer steuerbegünstigter Körperschaften
oder Körperschaften des öffentlichen
Rechts beschaffen. Sie ist darüber hinaus
zur Mittelweitergabe an andere
steuerbegünstigte Körperschaften oder
Körperschaften des öffentlichen Rechts
gemäß § 58 Nr. 2 AO berechtigt. |
25.000,00 EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer gemeinsam
vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Prof. Dr. Czulo, Oliver, Mainz, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt.
Geschäftsführerin:
Dr. Foradi, Maryam, Leipzig, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt. |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 11.02.2025 |
a)
24.03.2025
Peter
b)
Fall 1 |