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Institut für Translatologie gGmbH, Mainz (HRB 53577)

Firmendaten

Anschrift
Wallaustr. 93 a
55118 Mainz
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2025
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 53577
Amtsgericht: Mainz
Rechtsform: gGmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Institut für Translatologie gGmbH aus Mainz ist im Handelsregister Mainz unter der Nummer HRB 53577 verzeichnet. Nach der Gründung am 11.02.2025 hat die Institut für Translatologie gGmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs.2 Nr. 7 AO) auf dem Gebiet der Translatologie, d.h. der Wissenschaft der Sprach- und Kulturmittlung. (2) Wissenschaftlicher Arbeitsbereich der Gesellschaft ist Translatologie, d. h. die Wissenschaft der Sprach- und Kulturmittlung, ihrer sprachlichen und kulturellen Gegebenheiten, ihrer Geschichte sowie ihrer Anwendung, insbesondere im öffentlichen und gemeinnützigen Bereich. Dies begreift synergetische und interdisziplinäre Aktivitäten mit ein. (3) Ziel der Gesellschaft ist die Förderung und Durchführung anwendungsorientierter Forschung sowie die Erforschung der dazu notwendigen Grundlagen, der Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen aus der Translatologie in andere Bereiche von Wissenschaft und Gesellschaft und die Erhöhung der Sichtbarkeit des Fachs Translatologie. (4) Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch folgende Maßnahmen, die den Gegenstand des Unternehmens bilden: 1. anwendungs- und transferorientierte Wissenschaft und Forschung gemäß § 2 Abs. 3 dieses Gesellschaftsvertrages; 2. wissenschaftliche Zusammenarbeit mit Partnern aus Politik, Verwaltung, Hochschulen, Zivilgesellschaft und Wirtschaft; 3. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses; 4. Veröffentlichung translatologischer Arbeiten 5. Förderung von Publikationen in der und von Publikationskanälen für die Translatologie; 6. Dialog mit der interessierten Öffentlichkeit und der Fachöffentlichkeit; 7. Mittelweitergaben i. S. d. § 58 Nr. 1 AO (5) Die Gesellschaft kann zum Zweck der Mittelbeschaffung für die Verwirklichung ihrer ideellen Zwecke wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten. (6) Wird die Gesellschaft nicht selbst oder durch eine Hilfsperson gemäß § 57 Abs 1 Satz 2 AO tätig, kann sie zur Verwirklichung ihrer Zwecke ihre Mittel gemäß § 58 Nr. 1 AO für die steuerbegünstigten Zwecke anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts beschaffen. Sie ist darüber hinaus zur Mittelweitergabe an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts gemäß § 58 Nr. 2 AO berechtigt.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die Institut für Translatologie gGmbH weist zur Zeit zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 25.03.2025)

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Registermeldungen 1

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1 a)
Institut für Translatologie gGmbH
b)
Mainz
Geschäftsanschrift:
Wallaustraße 93 a, 55118 Mainz
c)
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung. Zwecke der
Gesellschaft sind die Förderung von
Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs.2
Nr. 7 AO) auf dem Gebiet der
Translatologie, d.h. der Wissenschaft der
Sprach- und Kulturmittlung.
(2) Wissenschaftlicher Arbeitsbereich der
Gesellschaft ist Translatologie, d. h. die
Wissenschaft der Sprach- und
Kulturmittlung, ihrer sprachlichen und
kulturellen Gegebenheiten, ihrer Geschichte
sowie ihrer Anwendung, insbesondere im
öffentlichen und gemeinnützigen Bereich.
Dies begreift synergetische und
interdisziplinäre Aktivitäten mit ein.
(3) Ziel der Gesellschaft ist die Förderung
und Durchführung anwendungsorientierter
Forschung sowie die Erforschung der dazu
notwendigen Grundlagen, der Transfer von
wissenschaftlichen Erkenntnissen aus der
Translatologie in andere Bereiche von
Wissenschaft und Gesellschaft und die
Erhöhung der Sichtbarkeit des Fachs
Translatologie.
(4) Der Zweck der Gesellschaft wird
insbesondere verwirklicht durch folgende
Maßnahmen, die den Gegenstand des
Unternehmens bilden:
1. anwendungs- und transferorientierte
Wissenschaft und Forschung gemäß § 2
Abs. 3 dieses Gesellschaftsvertrages;
2. wissenschaftliche Zusammenarbeit mit
Partnern aus Politik, Verwaltung,
Hochschulen, Zivilgesellschaft und
Wirtschaft;
3. Förderung des wissenschaftlichen
Nachwuchses;
4. Veröffentlichung translatologischer
Arbeiten
5. Förderung von Publikationen in der und
von Publikationskanälen für die
Translatologie;
6. Dialog mit der interessierten
Öffentlichkeit und der Fachöffentlichkeit;
7. Mittelweitergaben i. S. d. § 58 Nr. 1 AO
(5) Die Gesellschaft kann zum Zweck der
Mittelbeschaffung für die Verwirklichung
ihrer ideellen Zwecke wirtschaftliche
Geschäftsbetriebe unterhalten.
(6) Wird die Gesellschaft nicht selbst oder
durch eine Hilfsperson gemäß § 57 Abs 1
Satz 2 AO tätig, kann sie zur Verwirklichung
ihrer Zwecke ihre Mittel gemäß § 58 Nr. 1
AO für die steuerbegünstigten Zwecke
anderer steuerbegünstigter Körperschaften
oder Körperschaften des öffentlichen
Rechts beschaffen. Sie ist darüber hinaus
zur Mittelweitergabe an andere
steuerbegünstigte Körperschaften oder
Körperschaften des öffentlichen Rechts
gemäß § 58 Nr. 2 AO berechtigt.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer gemeinsam
vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Prof. Dr. Czulo, Oliver, Mainz, * ‒.‒.‒‒
einzel­vertretungs­berech­tigt.
Geschäftsführerin:
Dr. Foradi, Maryam, Leipzig, * ‒.‒.‒‒
einzel­vertretungs­berech­tigt.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 11.02.2025
a)
24.03.2025
Peter
b)
Fall 1

Historie 1

24.03.2025
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Oliver Czulo
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Frau Maryam Foradi
Geschäftsführer