Intact-Bad GmbH, Köln (Heesenstraße 70, 40549 Düsseldorf). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Intact-Bad GmbH am 13.09.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Intact-Bad GmbH, Köln (Heesenstraße 70, 40549 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 03.08.2007 mit der Intact-Bad GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 26916) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Intact-Bad GmbH, Köln (Kaiser-Wilhelm-Ring 18, 50672 Köln). Die Gesellschafterversammlung vom 27.12.2006 hat beschlossen, das Stammkapital auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 1.435,41 auf EUR 27.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 zu ändern.