Intec Kfz-Garantie Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Uslar (Sollinger Oberhütte 12, 37170 Uslar). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden INTEC GmbH am 05.05.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Intec Kfz-Garantie Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Uslar (Sollinger Oberhütte 12, 37170 Uslar). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.03.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.03.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 31.03.2008 mit der INTEC GmbH mit Sitz in Uslar (AG Göttingen HRB 130059) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Intec Kfz-Garantie Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Uslar (Sollinger Oberhütte 12, 37170 Uslar). Prokura erloschen: Müller, Manfred, Diplom Ingenieur, Bergisch-Gladbach.