HRB 205331:Inteck Gebäudesystemtechnik GmbH, Braunschweig, Marienberger Straße 1, 38122 Braunschweig.Bestellt als Geschäftsführer: Binneweis, Corinna, Evessen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 205331:Inteck Gebäudesystemtechnik GmbH, Braunschweig, Marienberger Straße 1, 38122 Braunschweig.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.05.2015. Geschäftsanschrift: Marienberger Straße 1, 38122 Braunschweig. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist Planung und Errichtung von elektrischen Anlagen sowie der Handel mit und Verkauf von elektrischen und elektronischen Waren und alle damit verbundenen Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Wiese, Oliver, Evessen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung sämtlicher Vermögensteile der Inteck Gebäudesystemtechnik O. Wiese e. K. mit Sitz in Braunschweig (Amtsgericht Braunschweig HRA 201660 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 29.5.2015 und des Zustimmungsbeschlusses des Inhabers des übertragenden Rechtsträgers vom 29.05.2015. Die Ausgliederung ist zeitgleich auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers eingetragen worden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.