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c)
1. Zwecke der Gesellschaft sind zum einen
die Förderung gemeinnütziger Zwecke
durch die Förderung der Altenhilfe, des
Wohlfahrtswesens, der Jugendhilfe, der
Hilfe für Menschen mit Behinderung, des
öffentlichen Gesundheitswesens sowie der
Bildung, der Erziehung und des Sports
sowie zum anderen die Förderung der
Mildtätigkeit durch die selbstlose Förderung
und Unterstützung hilfsbedürftiger
Personen im Sinne des § 53
Abgabenordnung (AO).
2. Gegenstand des Unternehmens ist die
Inklusion von sozial benachteiligten
Menschen, insbesondere psychisch
Kranken, Suchtkranken und Menschen mit
Behinderungen, bei denen besondere
Schwierigkeiten der Teilnahme am
Arbeitsprozess entgegenstehen. Dies
geschieht durch:
a) Berufsförderung, berufliche
Qualifizierung, Beschäftigung sowie sozial-
und berufspädagogischer Betreuung in
Inklusionsbetrieben gemäß § 68 Nr. 3c AO;
b) im Sinne dieser Inklusionsbetriebe
betreibt die Gesellschaft verschiedene
Betriebe zur Schaffung und Sicherung von
Arbeitsplätzen mit dem Ziel der beruflichen
Inklusion und Teilhabe am Arbeitsleben des
geförderten Personenkreises z. B. im
Garten- und Landschaftsbau, im Hotel- und
Gaststättenbereich, im Baugewerbe, im
Wäscherei- und Reinigungsgewerbe, in der
Polsterung, in der Lebensmittelerzeugung, -
verarbeitung und
-vermarktung, in handwerksähnlichen
Berufen, im Einzelhandel, in
kaufmännischen Berufen sowie im
pflegerischen Bereich. Daneben erhalten
diese Personen eine ihrer konkreten
Situation entsprechende psychosoziale
Betreuung und Unterstützung, die im
Wesentlichen besteht aus:
- regelmäßig stattfindenden
Betreuungsgesprächen, bei denen das
aktuelle Befinden, die Arbeitszufriedenheit
und der Stand der Arbeitsleistung
besprochen werden
- gemeinsames Entwickeln von Strategien,
um Handlungskompetenzen zu erweitern
- Training der sozialen Wahrnehmung und
Kompetenzen
- Intensive Zusammenarbeit mit externen
Betreuern (Reha-Klinik, Sozialdienst,
Wohngruppenbetreuern u. a.)
- Begleitung in Krisenzeiten
3. Der Gesellschaftszweck wird auch
verwirklicht durch das planmäßige
Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3
AO mit den zum Unternehmensverbund
des Diakonie Güstrow e.V. gehörenden
Rechtsträgern, welche die
Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO
erfüllen. Die Rechtsträger des
Unternehmensverbundes werden in einer
separaten Anlage aufgelistet. Diese Anlage
ist kein Bestandteil des
Gesellschaftsvertrages. Das planmäßige
Zusammenwirken geschieht durch die
Inanspruchnahme von Dienstleistungen
aller Art, durch Nutzungsüberlassungen
oder durch Lieferungen. Zu den in
Anspruch genommenen Leistungen
gehören insbesondere Management- und
Verwaltungsdienstleistungen einschließlich
IT-Dienstleistungen, Grundstücks- und
Gebäudenutzungen, Nutzungen von
beweglichen Wirtschaftsgütern, technische
und infrastrukturelle Dienstleistungen,
insbesondere die Versorgung mit
Verpflegungsleistungen, Hauswirtschafts-,
Reinigungs-, Landschaftspflege- ,
Hausmeister- und Wäschereidiens-ten,
Baubetreuungsleistungen sowie
haustechnischen Diensten und weiteren
Dienstleistungen verwandter Art
einschließlich der damit im Zusammenhang
stehenden Transport-, Hol- und
Bringdienste einschließlich
Personenbeförderung und logistische
Aufgaben sowie Personaldienstleistungen
einschließlich Arbeitnehmerüberlassung.
Hierzu gehören auch Leistungen der
Bauhauptgewerke und technischer
Gewerke wie Elektro, Heizung und Sanitär
im Neubau und in der Rekonstruktion.
4. Des Weiteren ist Gegenstand des
Unternehmens die Beschaffung von Mitteln
gemäß § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der in
Ziffer 1 genannten Zwecke durch andere
steuerbegünstigte Körperschaften. Solche
Mittel wird die Gesellschaft an
steuerbegünstigte Körperschaften
weiterleiten, wobei vorrangig der "Diakonie
Güstrow e.V." und/oder die diesem
angeschlossenen Unternehmen in ihren
Eigenschaften als steuerbegünstigte
Körperschaften gefördert werden sollen.
Diese haben die ihnen zugewandten Mittel
ausschließlich und unmittelbar für ihre
steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2022 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck und
Gegenstand der Gesellschaft) und 14 (Auflösung der
Gesellschaft) beschlossen. |
a)
11.01.2023
Rohn
b)
Fall 8 |