HRB 10255:Integral - Wohnbau GmbH, Wülfrath (Flandersbach 19, 42489 Wülfrath). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Integral - Wohnbau GmbH, Wülfrath (Flandersbach 19, 42489 Wülfrath). Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Löschungsankündigung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt. Die Frist beginnt mit dem Datum der Bekanntmachung. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Löschungsankündigung bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
Integral - Wohnbau GmbH, Wülfrath, (Flandersbach 19, 42489 Wülfrath).Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 24.06.2010 aufgelöst (Amtsgericht Wuppertal, 145 IN 67/10). Gemäß § 65 Absatz 1 Satz 3 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Integral - Wohnbau GmbH, Wuppertal (Flandersbach 19, 42489 Wülfrath). Die Gesellschafterversammlung vom 27.07.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma/Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Wülfrath beschlossen. Wülfrath.