HRB 701549: Integrator AG, Mannheim, Weberstraße 2-4, 68165 Mannheim. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 15.06.2021 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "Integrator Mannheim GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 740542) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 740542: Integrator Mannheim GmbH, Mannheim, Weberstraße 2-4, 68165 Mannheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.06.2021. Geschäftsanschrift: Weberstraße 2-4, 68165 Mannheim. Gegenstand: Der Erwerb und die Verwaltung eigener bebauter und unbebauter Grundstücke, sowie andere Kapitalanlagen. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Fischer, Peter, Mannheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "Integrator AG", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 701549) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Integrator AG, Mannheim, Hugo-Wolf-Str. 2-4, 68165 Mannheim.Änderung der Geschäftsanschrift: Weberstraße 2-4, 68165 Mannheim.
Integrator AG, Mannheim, (Hugo-Wolf-Str. 2-4, 68165 Mannheim).Die Gesellschaft hat am 10.09.2009 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
Integrator AG, Mannheim (Hugo-Wolf-Str. 2-4, 68165 Mannheim). Aktiengesellschaft. Satzung vom 01.12.2006. Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens. Grundkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam. Der Vorstandsvorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt. Bestellt als Vorstand: Fischer, Peter, Mannheim, * ‒.‒.‒‒.