HRB 203655:Integrierte Versorgung Lilienthal GmbH (IVL), Lilienthal, Stadskanaal 1, 28865 Lilienthal.Geschäftsanschrift: Dr.-Sasse-Straße 14, 28865 Lilienthal.
Integrierte Versorgung Lilienthal GmbH (IVL), Lilienthal, Stadskanaal 1, 28865 Lilienthal. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Stadskanaal 1, 28865 Lilienthal. Gegenstand des Unternehmens ist der Aufbau und der Betrieb einer integrierten Gesundheitsversorgung nach dem Sozialgesetzbuch, die Erbringung von Leistungen in den Bereichen des SGB V, XI und XII, der Aufbau und der Betrieb eines Hausnotrufdienstes sowie eines Hausservicedienstes mit Betreuungs- und Begleitservice, sowie die Förderung von hilfe- und betreuungsbedürftigen Menschen und weiteren Angeboten, die diesem Personenkreis dienen oder im Zusammenhang mit ihnen stehen. Ziel ist es, hilfe- und betreuungsbedürftige Menschen in der eigenen Häuslichkeit zu unterstützen und zu fördern. Ferner widmet sich die Gesellschaft der Bewirtschaftung von Grundstücken und Immobilien. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Mensen, Helmut, Lilienthal, * ‒.‒.‒‒; Stormer, Detlef, Lilienthal, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Integrierte Versorgung Lilienthal oHG (IVL), Lilienthal (AG Walsrode HRA 201572) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 19.03.2012. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.