Intelligram GmbH, München, Boschetsrieder Str. 67-69, 81379 München. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.8.2013 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.8.2013 und des Beschlusses der Hauptversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom selben Tag mit der eteleon e-solutions AG, nunmehr firmierend unter eteleon AG, mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 161593) verschmolzen. Die Verschmelzung wurde am 22.8.2013 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 161593). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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