HRB 79750 B: Intendis GmbH, Berlin, Mittelstraße 5/5a, 12529 Schönefeld. Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung mit der LEO Pharma A/S mit Sitz in Ballerup, Dänemark ist nach Mitteilung der Registerbehörde des übernehmenden Rechtsträgers am 31.08.2020 wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 79750 B: Intendis GmbH, Berlin, Mittelstraße 5/5a, 12529 Schönefeld. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist aufgrund Verschmelzungsplanes vom 04.05.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der LEO Pharma A/S mit Sitz in Ballerup, Dänemark, eingetragen im dänischen Unternehmensregister unter Nr. 56759514, verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschen Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam, sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Gläubigern, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung des Beschlusses als nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht gilt, ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 79750 B: Intendis GmbH, Berlin, Mittelstraße 5/5a, 12529 Schönefeld. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.05.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Intraserv Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Schönefeld (Handelsregister Amtsgericht Cottbus HRB 10538 CB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 79750 B: Intendis GmbH, Berlin, Mittelstraße 5/5a, 12529 Schönefeld. Als nicht eingetragen wird gemäß § 122 d Satz3 UmwG bekannt gemacht: 1. Es wird darauf hingewiesen, dass der Verschmelzungsplan beim Handelsregister eingereicht worden ist. 2. An der Verschmelzung sind die: a) lntendis GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Berlin als übertragende Gesellschaft, und die b) LEO Pharma A/S, eine Aktiengesellschaft nach dänischem Recht mit Sitz in Ballerup, Dänemark als übernehmencle Gesellschaft beteiligt. 3. Die beteiligten Gesellschaften sind wie folgt im jeweiligen Register eingetragen. a) Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 79750 B, b) Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im bei der dänischen Gewerbeverwaltung (auf Dänisch: Erhvervsstyrelsen) unter der CVR-Nr. 56 75 95 14. 4. Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und Minderheitengesellschafter al Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen lntendis GmbH ergeben sich aus § 122j UmwG. Ein Anspruch auf Sicherheitsleistung gemäß § 122j UmwG steht den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft zu, soweit sie keine Befriedigung ihrer Forderungen verlangen können. Der Anspruch bezieht sich nur auf solche Forderungen, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der lntendis GmbH unter deren Geschäftsanschrift Mittelstraße 5/5a, 12529 Schönefeld binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, nach Grund und Höhe schriftlich anzumelden. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Zudem muss glaubhaft gemacht werden, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden.
HRB 79750 B: Intendis GmbH, Berlin, Mittelstraße 5/5a, 12529 Schönefeld. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 18. Ferrin, Fabian
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