HRB 7443 CB: Inter-Kunststoffe-Verwaltungs GmbH, Cottbus, Werner-von-Siemens-Str. 7-9, 03052 Cottbus. Rechtsverhaeltnis: Die vermögenslose Gesellschaft ist auf Grund des § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht.
HRB 7443 CB: Inter-Kunststoffe-Verwaltungs GmbH, Cottbus, Werner-von-Siemens-Str. 7-9, 03052 Cottbus. Vertretungsregelung: Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Die Gesellschaft wird durch den Liquidator vertreten. Vorstand: Die Eintragung zu Nr. 2 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Liquidator: Ruback, Karl-Heinz, * ‒.‒.‒‒, Schöneiche (bei Berlin)
Inter-Kunststoffe-Verwaltungs GmbH, Cottbus (Werner-von-Siemens-Str. 7-9, 03052 Cottbus). Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Az: 63 IN 172/09, Amtsgericht Cottbus) aufgelöst..
Inter-Kunststoffe-Verwaltungs GmbH, Cottbus(Heinrich-Hertz-Straße 9, 03044 Cottbus). Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. Tara, Volker; Geschäftsführer:; 2. Ruback, Karl-Heinz, * ‒.‒.‒‒, Schöneiche (bei Berlin); mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen..
Inter-Kunststoffe-Verwaltungs GmbH, Cottbus(Heinrich-Hertz-Straße 9, 03044 Cottbus). Gegenstand: Die Übernahme von Geschäftsführungs- und Vertretungsaufgaben als Komplementärin der Inter-Kunststoffe GmbH & Co. KG; Stammkapital: 25.000,00 EUR; Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Tara, Volker, * ‒.‒.‒‒, Paschwitz; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 25.10.2005 mit Änderung vom 23.12.2005 hinsichtlich § 16 (Bekanntmachungen). Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger..