HRB 7135:Inter-Moto-Trading GmbH, Kirchen, Mittelstrasse 1, 57548 Kirchen.Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2014 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2014 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Firma "IMT Zweiräder Hans Becker e.K." mit Niederlasung in Kirchen (Amtsgericht Montabaur, HRA 21588) auftretenden Kaufmann Hans Walter Becker, * ‒.‒.‒‒, wohnhaft in Kirchen, übertragen. Die Verschmelzung ist erst wirksam mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung auf dem Registerblatt der neu eingetragenen Einzelfirma. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 7135:Inter-Moto-Trading GmbH, Kirchen, Mittelstrasse 1, 57548 Kirchen.Die Gesellschafterversammlung hat am 25.08.2014 (mit Ergänzung vom 26.08.2014) beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000) auf Euro umzustellen und es von dann EUR 25.564,59 um EUR 29,41 auf EUR 25.594 zu erhöhen. Des Weiteren hat die Gesellschafterversammlung die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um EUR 45.756 zum Zwecke der Ausgliederung des von dem Inhaber Hans Walter Becker, * ‒.‒.‒‒, Kirchen, unter der Firma "Hans Walter Becker Blockheizkraftwerk und Photovoltaikanlage Kirchen e.K." mit Niederlassung in Kirchen betriebenen Unternehmen auf die Gesellschaft beschlossen. Neues Stammkapital: 71.350,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 25.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2014 das Vermögen des von dem Inhaber Hans Walter Becker, * ‒.‒.‒‒, Kirchen, unter der Firma "Hans Walter Becker Blockheizkraftwerk und Photovoltaikanlage Kirchen e.K." mit Niederlassung in Kirchen (Amtsgericht Montabaur, HRA 21582) betriebenen Unternehmen als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist wirksam mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.