Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
11 |
b)
Geschäftsanschrift:
Lietzenburger Straße 34, 10789
Berlin |
|
|
|
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a)
02.09.2024
Smolny |
HRB 109688 B: InterCommerzConsulting und Immobilien GmbH, Berlin, Lietzenburger Str. 34, 10719 Berlin. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 2. Belenitsyna, Natalia
HRB 109688 B: InterCommerzConsulting und Immobilien GmbH, Berlin, Lietzenburger Str. 34, 10719 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Belenitsyn, Alexey
HRB 109688 B: InterCommerzConsulting und Immobilien GmbH, Berlin, Lietzenburger Str. 34, 10719 Berlin. Geschäftsführer: 5. Libert, Maria, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 109688 B: InterCommerzConsulting und Immobilien GmbH, Berlin, Lietzenburger Str. 34, 10719 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.01.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag ist die GeoCommerz GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 102802 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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