HRB 6206: InterMedia GmbH, Marktredwitz, Leopoldstraße 15, 95615 Marktredwitz. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Egerstraße 66, 95615 Marktredwitz.
HRA 4729: InterMedia oHG, Marktredwitz, Leopoldstraße 15, 95615 Marktredwitz. Eintragung laufende Nummer 2 ergänzt: Die Gesellschafterversammlung vom 10.08.2020 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die InterMedia GmbH mit dem Sitz in Marktredwitz (Amtsgericht Hof HRB 6206) beschlossen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 6206: InterMedia GmbH, Marktredwitz, Leopoldstraße 15, 95615 Marktredwitz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.08.2020. Geschäftsanschrift: Leopoldstraße 15, 95615 Marktredwitz. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung und Hosting von mobilen Anwendungen, Webanwendungen, Websites und Systemlogiken. Anbieten von cloud-basierten Anwendungen. Grafik-/ Logo-/ Benutzeroberflächendesign inklusive Optimierung sowie Warenhandel über Online Shops. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Czech, Samuel, Marktredwitz, * ‒.‒.‒‒; Kraus, Yannick, Marktredwitz, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der InterMedia oHG mit dem Sitz in Marktredwitz (Amtsgericht Hof HRA 4729). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.