InterSearch Deutschland GmbH, Hamburg, Bergstraße 11, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 02.08.2012 im Wege des Formwechsels in die InterSearch Deutschland GmbH GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRA 115093) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
InterSearch Deutschland GmbH, Hamburg, Bergstraße 11, 20095 Hamburg. Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma: Geändert (Geschäftsanschrift): 61348 Bad Homburg v. d. Hö, Geschäftsanschrift: Kaiser-Friedrich-Promenade 111a, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Martin, Jörg, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
InterSearch Deutschland GmbH, Hamburg, Bergstraße 11, 20095 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Strauß, Silke, Frankfurt, * ‒.‒.‒‒.
InterSearch Deutschland GmbH, Hamburg, Bergstraße 11, 20095 Hamburg.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.08.2010 mit der MR Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 34985) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
InterSearch Deutschland GmbH, Hamburg, Bergstraße 11, 20095 Hamburg.Geschäftsanschrift: Bergstraße 11, 20095 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Hestermann, Heinz-Dieter, Unternehmensberater, Osterholz-Scharmbeck.
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