HRA 202281: InterStar Aquaristic e. K., Zeven, Brakeweg 11 a, 27404 Zeven. Die Firma ist erloschen; von Amts wegen gemäß § 31 Absatz 2 Satz 2 HGB, § 393 FamFG eingetragen.
InterStar Aquaristic e. K., Zeven, Südring 9, 27404 Zeven. Neue Geschäftsanschrift: Brakeweg 11 a, 27404 Zeven.
InterStar Aquaristic e. K., Zeven, Südring 9, 27404 Zeven. (Im- und Export von Gütern aller Art, vorwiegend in Staaten des östlichen Auslands, Vermittlung von Geschäften gegen Provision sowie alle damit unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Weiter ist Gegenstand die Produktion und der Verkauf von Fischfutter sowie die Entwicklung und der Betrieb von Anlagen zur Produktion von Fischfutter). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Südring 9, 27404 Zeven. Inhaber: Dr. Jung, Bernhard, Elsdorf, * ‒.‒.‒‒. Gemäß Verschmelzungsvertrag vom 23.08.2012 und des Zustimmungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2012/31.08.2012 ist die Gesellschaft unter Firma InterStar Aquaristic GmbH mit Sitz in Zeven (AG Tostedt, HRB 120349) als Ganzes mit dem Vermögen des Alleingesellschafters und des gleichzeitigen Inhabers dieses einzelkaufmännischen Unternehmens verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.