Interassekuranz Sitt & Overlack AG, Köln (Ottostr. 1, 50859 Köln). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 28.09.2006 im Wege des Formwechsels in die Interassekuranz Sitt & Overlack GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, 42 AR 2071) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
50859 Köln
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Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Köln
Rechtsform: AG