Interhansa Reederei AG, Rostock, Lange Straße 1 a, 18055 Rostock.Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung mit der LIMRO Shipping GmbH mit Sitz in Rostock (Amtsgericht Rostock HRB 10553) -übernehmender Rechtsträger- eingereicht worden.
Interhansa Reederei AG, Rostock, Lange Straße 1 a, 18055 Rostock.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 28.06.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.06.2010 mit der LIMRO Shipping GmbH mit Sitz in Rostock (Amtsgericht Rostock HRB 10553) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 01.07.2010 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Interhansa Reederei AG, Rostock, Lange Straße 1 a, 18055 Rostock.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.02.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.02.2010 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.02.2010 mit der HANSA Schifffahrtlinien GmbH mit Sitz in Rostock (Amtsgericht Rostock, HRB 9176) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Interhansa Reederei AG, Rostock, Lange Straße 1 a, 18055 Rostock.Die Gesellschaft hat dem Registergericht den Entwurf des vorgesehenen Verschmelzungsvertrages mit der HANSA Schifffahrtslinien GmbH mit Sitz in Rostock (Amtsgericht Rostock HRB 9176) -übertragener Rechtsträger- eingereicht.
Interhansa Reederei AG, Rostock, Lange Straße 1 a, 18055 Rostock.Die Hauptversammlung vom 25.08.2009 hat die Änderung der Satzung in § 2 Abs. 1 (Gegenstand), § 19 (Hauptversammlung) und § 21 Abs. 2 (Rechnungslegung) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Erwerb durch die Seeschifffahrt und alle diesem Gegenstand förderlichen Geschäfte sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.
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