Interim-Plan Unternehmensberatung und Personalleasing GmbH, Mannheim, P 3, 12, 68161 Mannheim.Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 22.10.2010 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Interim-Plan Unternehmensberatung und Personalleasing GmbH, Mannheim, P 3, 12, 68161 Mannheim.Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.06.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 24.06.2010 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Unique Personalservice SüdWest GmbH", München (Amtsgericht München HRB 185872) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Interim-Plan Unternehmensberatung und Personalleasing GmbH, Mannheim, P 3, 12, 68161 Mannheim.Prokura erloschen: Woestpeter, Sabine, Eching am Ammersee, * ‒.‒.‒‒.
Interim-Plan Unternehmensberatung und Personalleasing GmbH, Mannheim, P 3, 12, 68161 Mannheim.Prokura erloschen: Heinzmann, Daniel, Bad Schönborn, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Wöstpeter, Sabine, Eching am Ammersee, * ‒.‒.‒‒.
Interim-Plan Unternehmensberatung und Personalleasing GmbH, Mannheim, P 3, 12, 68161 Mannheim.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.08.2009 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "INTERIM-Plan Unternehmensberatung und Personalleasing GmbH", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 334277) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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