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Interkulturelle Wohnhilfen gGmbH, Berlin (HRB 166480 B) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Mariannenstr. 9-10
10999 Berlin
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 166480 B
Amtsgericht: Charlottenburg (Berlin)
Rechtsform: gGmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Interkulturelle Wohnhilfen gGmbH aus Berlin war im Handelsregister Charlottenburg (Berlin) unter der Nummer HRB 166480 B verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Interkulturelle Wohnhilfen gGmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand war laut eigener Angabe 'Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens. Zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks ist Gegenstand der Gesellschaft insbesondere die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, die sich in besonderen Lebensverhältnissen mit sozialen Schwierigkeiten befinden und diese aus eigener Kraft nicht überwinden können. Unterstützt werden insbesondere Personen, die von Wohnungslosigkeit betroffen oder bedroht sind, die drogenabhängig oder von Sucht- und Rauschmitteln gefährdet sind sowie Menschen, die sozial ausgegrenzt werden. Die Unterstützung erfolgt insbesondere durch betreutes Einzelwohnen, Bereitstellung von Wohnraum für von Obdachlosigkeit betroffene Erwachsene und Jugendliche sowie Beratung, auch kulturspezifische Beratung in der Muttersprache der Betroffenen, Hilfe zur Selbsthilfe, Unterstützung und Begleitung zu Ämtern und Institutionen. Bei der Unterstützung sollen geschlechts- und altersbedingte Besonderheiten sowie der kulturspezifische Hintergrund berücksichtigt werden und die Integration der Mitbürger und Mitbürgerinnen mit Migrationshintergrund gefördert werden. Soweit die Gesellschaft ihre Aufgaben nicht selbst wahrnimmt, wird sie sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 der Abgabenordnung bedienen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung ((§§ 51 ff. AO).' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.002,00 EUR. Die Interkulturelle Wohnhilfen gGmbH wies zuletzt einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 23.10.2024)

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Registermeldungen 3

Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens
Grund- oder
Stammkapital
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis
Prokura a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen
3 b)
Die Liquidation ist beendet.
Die Firma ist erloschen.
a)
05.04.2024
Daenell
2 a)
Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt
er die Gesellschaft allein. Sind meh-
rere Liquidatoren bestellt, wird die
Gesellschaft durch sämtliche Liquida-
toren gemeinsam vertreten.
b)
Änderung zu Nr. 1:
Liquidator:
von Davier, Benita, * ‒.‒.‒‒,
Berlin
b)
Die Gesellschaft ist durch Gesell-
schafterbeschluss aufgelöst.
a)
09.01.2023
Lampe
Calendar 23.04.2015
Neueintragung

HRB 166480 B: Interkulturelle Wohnhilfen gGmbH, Berlin, Mariannenstraße 9-10, 10999 Berlin. Firma: Interkulturelle Wohnhilfen gGmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Mariannenstraße 9-10, 10999 Berlin; Gegenstand: Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens. Zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks ist Gegenstand der Gesellschaft insbesondere die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, die sich in besonderen Lebensverhältnissen mit sozialen Schwierigkeiten befinden und diese aus eigener Kraft nicht überwinden können. Unterstützt werden insbesondere Personen, die von Wohnungslosigkeit betroffen oder bedroht sind, die drogenabhängig oder von Sucht- und Rauschmitteln gefährdet sind sowie Menschen, die sozial ausgegrenzt werden. Die Unterstützung erfolgt insbesondere durch betreutes Einzelwohnen, Bereitstellung von Wohnraum für von Obdachlosigkeit betroffene Erwachsene und Jugendliche sowie Beratung, auch kulturspezifische Beratung in der Muttersprache der Betroffenen, Hilfe zur Selbsthilfe, Unterstützung und Begleitung zu Ämtern und Institutionen. Bei der Unterstützung sollen geschlechts- und altersbedingte Besonderheiten sowie der kulturspezifische Hintergrund berücksichtigt werden und die Integration der Mitbürger und Mitbürgerinnen mit Migrationshintergrund gefördert werden. Soweit die Gesellschaft ihre Aufgaben nicht selbst wahrnimmt, wird sie sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 der Abgabenordnung bedienen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung ((§§ 51 ff. AO). Stamm- bzw. Grundkapital: 25.002,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. von Davier, Benita, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 22.01.2015; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Interkulturelle Wohnhilfen e.V. mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, VR 6926 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 22.01.2015. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

Historie 2

09.01.2023
Entscheideränderung

Veränderung
Frau Benita von Davier
Liquidator

23.04.2015
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Benita von Davier
Geschäftsführer