HRB 206425 B: Interkulturelle pädagogische Gesellschaft MITRA gGmbH, Berlin, Leipziger Platz 11, 10117 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Leipziger Platz 11, 10117 Berlin
VR 14202 B: Interkulturelle pädagogische Gesellschaft MITRA e.V., Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Mitgliederversammlung vom 19.02.2019 hat die formwechselnde Umwandlung des Vereins in die Interkulturelle pädagogische Gesellschaft MITRA gGmbH mit Sitz in Berlin beschlossen. Die formwechselnde Umwandlung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung der neuen Rechtsform in das für diese maßgebliche Register (Amtsgericht Charlottenburg, Handelsregister, HRB 206425 B) wirksam geworden. Der Verein ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 206425 B: Interkulturelle pädagogische Gesellschaft MITRA gGmbH, Berlin, Friedrichstraße 176 - 179, 10117 Berlin. Firma: Interkulturelle pädagogische Gesellschaft MITRA gGmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Friedrichstraße 176 - 179, 10117 Berlin; Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). Zwecke der Gesellschaft sind: die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung; die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und Völkerverständigungsgedanken; die Förderung der Jugendhilfe; die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der hier genannten steuerbegünstigten Zwecke. Mit ihrer Tätigkeit fördert die Gesellschaft die Mehrsprachigkeit bei Kindern und Jugendlichen. Sie verfolgt ihre Zwecke insbesondere durch: pädagogische Unterstützung und pädagogische Betreuung in Deutschland lebender Kinder und Jugendlicher sowie ihrer Familienmitglieder, die sich dem russischsprachigen Kulturkreis zugehörig fühlen (z. B. durch pädadogische Beratung und Begleitung); Entwicklung und Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen und -veranstaltungen für Pädagogen und Multiplikatoren, die im interkulturellen Bildungsbereich tätig sind; Initiierung und Durchführung von wissenschaftlichen Forschungsprojekten zu Fragen von Migration und Eingliederung in den Bereichen Dilung und Erziehung; Entwicklung von Konzepten und konzeptionelle Unterstützung für steuerbegünstigte Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche betreuen, erziehen und bilden; Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen des internationalen Erfahrungsaustausches in den Bereichen Bildung und Erziehung (z. B. durch internationale Fachtagungen). Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Burd, Marina, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 19.02.2019; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Interkulturelle pädagogische Gesellschaft MITRA e.V. mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, VR 14202 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 19.02.2019. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.