HRA 736896: Interkultureller Pflegedienst IKRA e.K., Stuttgart, Vor dem Lauch 4, 70567 Stuttgart. Die Inhaberin (übertragende Rechtsträgerin) hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 24.08.2020 mit Nachtrag vom 02.10.2020 und der Versammlungsbeschlüsse vom 24.08.2020 und 02.10.2020 aus ihrem Vermögen das von ihr betriebene Unternehmen auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Pflegedienst IKRA GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 774779) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Firma ist erloschen. Gemäß § 155 Satz 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
70567 Stuttgart
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Branche: 7 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Stuttgart
Rechtsform: eK