HRB 11607: Interline Touristik Consulting GmbH, Grevenbroich, Schirnerstraße 22, 41516 Grevenbroich. Heringsdorf. Geschäftsanschrift: Bergstraße 5, 17429 Heringsdorf OT Bansin. Der Sitz ist nach Heringsdorf (jetzt: Amtsgericht Stralsund, HRB 21948) verlegt.
HRB 21948: Interline Touristik Consulting GmbH, Heringsdorf, Bergstraße 5, 17429 Heringsdorf OT Bansin. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.03.1986, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 13.05.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Grevenbroich (bisher Amtsgericht Mönchengladbach HRB 11607) nach Heringsdorf beschlossen. Geschäftsanschrift: Bergstraße 5, 17429 Heringsdorf OT Bansin. Gegenstand: Beratung und Vermittlung auf dem Touristen-Sektor sowie die Geschäftsführung und Verwaltung der in Gründung befindlichen Firma "Interline Touristik Consulting GmbH & Co. Beteiligungs-KG". Stammkapital: 52.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Seelige-Steinhoff, Rolf, Heringsdorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Seelige-Steinhoff, Bettina, Heringsdorf, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Seelige-Steinhoff, Jeanne, Heringsdorf, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs und Übernahmevertrages vom 11.12.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage Teile ihres Vermögens (die in Ziffer B.2 des Spaltungs- und Übernahmevertrages im Einzelnen aufgeführten Unternehmensbeteiligungen) im Wege der Abspaltung auf die Interline Touristik Consulting GmbH & Co.Beteiligungs-KG mit Sitz in Grevenbroich (Amtsgericht Mönchengladbach, HRA 5871) übertragen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom selben Tage mit der Seehotel Ahlbecker Hof Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Ahlbeck (Amtsgericht Stralsund, HRB 3236) sowie mit der SEETEL Verwaltungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Heringsdorf (Amtsgericht Stralsund, HRB 1929) verschmolzen.
Interline Touristik Consulting GmbH, Grevenbroich, Schirnerstraße 22, 41516 Grevenbroich. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Schirnerstraße 22, 41516 Grevenbroich. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Seelige-Steinhoff, Bettina, Ostseebad Heringsdorf OT Bansin, * ‒.‒.‒‒; Seelige-Steinhoff, Jeanne, Ostseebad Heringshof OT Bansin, * ‒.‒.‒‒.
Interline Touristik Consulting GmbH, Grevenbroich (Schirnerstraße 22, 41516 Grevenbroich). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom selben Tage mit der Seehotel Ahlbecker Hof Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Ahlbeck (Amtsgericht Stralsund, HRB 3236) sowie mit der SEETEL Verwaltungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Heringsdorf (Amtsgericht Stralsund, HRB 1929) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Interline Touristik Consulting GmbH, Grevenbroich (Schirnerstraße 22, 41516 Grevenbroich). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 11.12.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage Teile ihres Vermögens (die in Ziffer B.2 des Spaltungs- und Übernahmevertrages im Einzelnen aufgeführten Unternehmensbeteiligungen) im Wege der Abspaltung auf die Interline Touristik Consulting GmbH & Co. Beteiligungs-KG mit Sitz in Grevenbroich (Amtsgericht Mönchengladbach, HRA 5871) übertragen. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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