Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
10 |
c)
Das Halten und Verwalten von
Beteiligungen oder Unternehmen,
Verwaltung eigenen Vermögens sowie der
Handel mit Anlage- oder Umlaufvermögen. |
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a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geändert, nun:
Geschäftsführer:
Smith, Scott Merritt, Kentfield, California / USA -
Vereinigte Staaten, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
|
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 24.11.2022 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 1
(Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
b)
Die Gesellschaft wird fortgesetzt. |
a)
30.12.2022
Jordan
b)
Fall 12 |
HRB 5405: Intermodal Capital Deutschland GmbH, Königstein im Taunus, Altkönigstraße 3a, 61462 Königstein im Taunus. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer, bestellt als Liquidator: Smith, Scott Merritt, Kentfield, Kalifornien, USA, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist durch Gesellschafterbeschluss aufgelöst.
HRB 5405: Intermodal Capital Deutschland GmbH, Königstein im Taunus, Altkönigstraße 3a, 61462 Königstein im Taunus. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.04.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Intermodal Capital Fourth Special Purposes GmbH mit dem Sitz in Königstein im Taunus (Amtsgericht Königstein im Taunus, HRB 5938) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 5405: Intermodal Capital Deutschland GmbH, Königstein im Taunus, Altkönigstraße 10, 61462 Königstein im Taunus. Geschäftsanschrift: Altkönigstraße 3a, 61462 Königstein im Taunus.
HRB 5405:Intermodal Capital Deutschland GmbH, Königstein im Taunus, Altkönigstraße 10, 61462 Königstein im Taunus.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.06.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Intermodal Capital Leasing GmbH mit Sitz in Königstein im Taunus (Amtsgericht Königstein im Taunus, HRB 5843) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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