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International Rectifier Automotive Systems GmbH, Krefeld (HRB 7829) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Kreuzweg 60
47809 Krefeld
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 7829
Amtsgericht: Krefeld
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die International Rectifier Automotive Systems GmbH aus Krefeld war im Handelsregister Krefeld unter der Nummer HRB 7829 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die International Rectifier Automotive Systems GmbH ihren Standort nicht geändert. Die International Rectifier Automotive Systems GmbH wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 08.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 01.02.2007
Löschung

International Rectifier Automotive Systems GmbH, Krefeld (Kreuzweg 60, 47809 Krefeld). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden IR Germany Holding GmbH am 17.01.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.

Calendar 19.01.2007
Veränderung

International Rectifier Automotive Systems GmbH, Krefeld (Kreuzweg 60, 47809 Krefeld). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.12.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.12.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 11.12.2006 mit der IR Germany Holding GmbH mit Sitz in Neu-Isenburg (AG Offenbach a.M. (HRB 12449)) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

01.02.2007
Registervorgang

Löschung 25.01.2007