HRB 107724 B: International School Villa Amalienhof Gemeinnützige GmbH, Berlin, Heerstr. 465, 13593 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
HRB 107724 B: International School Villa Amalienhof Gemeinnützige GmbH, Berlin, Heerstr. 465, 13593 Berlin. Prokura: 4. Davis, Anke Jacqueline, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
HRB 107724 B: International School Villa Amalienhof Gemeinnützige GmbH, Berlin, Heerstr. 465, 13593 Berlin. Gegenstand: 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Gemeinnützige Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Bildung und Erziehung. Gegenstand des Unternehmens ist die Schulträgerschaft der International School Villa Amalienhof in Berlin-Spandau und die Trägerschaft des dazugehörigen deutsch-englischen Kindergartens. Die International School Villa Amalienhof Gemeinnützige GmbH betreibt eine Internationale Schule und einen deutsch-englischen Kindergarten. Die Schülerinnen und Schüler werden nach ihren individuellen Bildungsmöglichkeiten, dem Unterricht in englischer und deutscher Sprache zu folgen, sowie nach pädagogischen Kriterien ohne Rücksicht auf Rasse, Religion, Hautfarbe, Geschlecht oder Nationalität ausgewählt und aufgenommen. Die Kindergartenkinder werden nach ihren individuellen Bildungsmöglichkeiten, sowie nach pädagogischen Kriterien ohne Rücksicht auf Rasse, Religion, Hautfarbe, Geschlecht oder Nationalität ausgewählt und aufgenommen. Es darf keine Sonderung der Schülerinnen und Schüler und der Kindergartenkinder nach den Besitzverhältnissen der Eltern i.S. des Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG und des Berliner Schulgesetzes vorgenommen werden. 3. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 4. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft nicht mehr, als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. 5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 6. Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, dem Verein Deutsche Kinderhilfe Direkt e.V. an, der es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 04.06.2015 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand).