Internet Security Systems GmbH, Kassel (Miramstraße 87, 34117 Kassel). Die Gesellschafterversammlung und die Gesellschafterversammlung der IBM Deutschland GmbH mit Sitz in Stuttgart ( HRB 14562 Amtsgericht Stuttgart ) jeweils vom 22.02.2008 haben die Verschmelzung der beiden Gesellschaften aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.02.2008 durch Übertragung des Vermögens der Gesellschaft als Ganzes auf die übernehmende IBM Deutschland GmbH beschlossen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der übertragenden Gesellschaft gemäß § 19 Absatz 3 des Umwandlungsgesetzes bekanntgemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
34123 Kassel
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