HRB 13161: Interplay GmbH, Wilhermsdorf, Birkenstr. 3, 91452 Wilhermsdorf. Die Gesellschafterversammlung vom 24.01.2019 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: die Aufstellung von Glückspielautomaten und der Betrieb von Spielhallen sowie der Münz- und Edelmetallhandel. Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Grüber, Roland, Wilhermsdorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 13161:Interplay GmbH, Großhabersdorf, Fernabrünster Str. 4, 90613 Großhabersdorf.Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2014 hat die Änderung des § 1 Ziff. 2 (Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Sitz: Wilhermsdorf. Geschäftsanschrift: Birkenstr. 3, 91452 Wilhermsdorf.
Interplay GmbH, Großhabersdorf, Fernabrünster Str. 4, 90613 Großhabersdorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.12.2010. Geschäftsanschrift: Fernabrünster Str. 4, 90613 Großhabersdorf. Gegenstand des Unternehmens: Die Aufstellung von Glückspielautomaten und der Betrieb von Spielhallen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Grüber, Roland, Großhabersdorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens Grüber Spielhallen e. K. mit dem Sitz in Großhabersdorf (Amtsgericht Fürth HRA 9606) aus dem Vermögen des Inhabers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.