HRA 703122: Interrace cars & events e. K., Sinsheim, Hinter der Mühle 1, 74889 Sinsheim. Durch Beschluss des Amtsgerichts Heidelberg vom 02. 03. 2018 (K 51 IN 107/15) ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRA 703122:Interrace cars & events e. K., Sinsheim, Hinter der Mühle 1, 74889 Sinsheim.Durch Beschluss des Amtsgerichts Heidelberg vom 10.06.2015 (K 51 IN 107/15) wurde über das Vermögen des Inhabers das Insolvenzverfahren eröffnet.
Interrace cars & events e. K., Sinsheim, Hinter der Mühle 1, 74889 Sinsheim.(Die Ausstellung und der Transport von Formel 1 und sonstigen Sport- und Rennfahrzeugen sowie die Organisation von Veranstaltungen und Messen und die Vermietung von Fahrzeugen sowie ferner der Handel mit und der Vertrieb von Rennaccessoires.).Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Hinter der Mühle 1, 74889 Sinsheim. Inhaber: Lange, Christian, Sinsheim, * ‒.‒.‒‒. Mit dem Vermögen des Inhabers (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2010 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 04.08.2010 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Interrace Deutschland GmbH", Sinsheim (Amtsgericht Mannheim HRB 341765) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.