Intersan Institut für pharmazeutische und klinische Forschung GmbH, Ettlingen (Einsteinstr. 30-32, 76275 Ettlingen). Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 11.04.2012 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Intersan Institut für pharmazeutische und klinische Forschung GmbH, Ettlingen (Einsteinstr. 30-32, 76275 Ettlingen). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.01.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.01.2012 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "IPSEN PHARMA GmbH", Ettlingen (Amtsgericht Mannheim HRB 361552) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Intersan Institut für pharmazeutische und klinische Forschung GmbH, Ettlingen, (Einsteinstr. 30-32, 76275 Ettlingen).Die Gesellschafterversammlung vom 15.08.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 486.300,00 EUR auf 25.000,00 EUR herabgesetzt.