Interschalt AG, Schenefeld/Krs. Pinneberg(Osterbrooksweg 42, 22869 Schenefeld). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2007 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die H.M. Stein Sohn GmbH Automation mit Sitz in Schönberg (Amtsgericht Kiel, HRB 1449 PL) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..
Interschalt AG, Schenefeld/Krs. Pinneberg(Osterbrooksweg 42, 22869 Schenefeld). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2007 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die INTERSCHALT maritime systems GmbH (AG Pinneberg, HRB 500 PI), durch Beschluss vom selben Tage formwechselnd umgewandelt in INTERSCHALT maritime systems AG mit Sitz in Schenefeld (AG Pinneberg, HRB 7065 PI) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..
Interschalt AG, Schenefeld/Krs. Pinneberg(Osterbrooksweg 42, 22869 Schenefeld). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2007 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die SEACOS Computersysteme & Software GmbH mit Sitz in Munkbrarup (Amtsgericht Flensburg, HRB 1384 FL) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..
Interschalt AG, Rostock (Osterbrooksweg 42, 22869 Schenefeld) Der Sitz ist von Rostock nach Schenefeld (jetzt Amtsgericht Pinneberg HRB 6965 PI) verlegt.
Interschalt AG, Schenefeld/Krs. Pinneberg(Osterbrooksweg 42, 22869 Schenefeld). Es ist der Entwurf eines Vertrages über die Verschmelzung der SEACOS Computersysteme & Software GmbH (Amtsgericht Flensburg, HRB 1384 FL) auf die Gesellschaft zum Handelsregister eingereicht worden..
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